Nach 8 Monaten immer noch keine Stellungnahme des Senats

Poesie aus der Senatsverwaltung 

Auszug aus der Antwort zur Schriftlichen Anfrage der MdA Gennburg vom 19.01.2017

Die Prüfung der materiell-rechtlichen Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens „Volksentscheid retten!“
durch die Senatsverwaltung für Inneres und  Sport wurde dieser Tage abgeschlossen.

Die auf  dem  Ergebnis dieser Zulässigkeitsprüfung beruhende Mitteilung an die Vertrauenspersonen des beantragten Volksbegehrens wird derzeit mit der  Senatskanzlei und der  Senatsverwaltung für  Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung abgestimmt.

Vor Abschluss  dieser senatsinternen Abstimmung unterliegt das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung
durch die Senatsverwaltung  für Inneres und  Sport dem  Schutz  des  Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung.

gezeichnet

Berlin, den 03. Februar 2017
In Vertretung
Torsten Akmann, Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Schriftliche Anfrage der MdA Katalin Gennburg vom 19.01.2017 (hier als pdf)

 

Hintergrund:

Laut Verfassung muss der Senat den Nachweis der Unterstützung prüfen und das Volksbegehren unverzüglich, unter Darlegung seines Standpunktes, an das Abgeordnetenhaus weiterleiten. VvB Art 62 (3). Dies ist bisher nicht geschehen.

Die Einleitung des Volksbegehrens wurde am 08. Juli 2016 mit der gleichzeitigen Abgabe von knapp 60.000 gültigen Unterschriften beantragt.

Seither prüft die Senatsverwaltung das Volksbegehren auf seine Zulässigkeit. Das sind 8 Monate.

Zum Vergleich: die Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens Energie (2011/13) dauerte ca. einen Monat, für das Volksbegehren 100% Tempelhofer Feld (2012/14) zwei Monate.

Die Verfassung von Berlin sieht eine solche Prüfung gar nicht vor, jedoch das geltende Abstimmungsgesetz. Dem Senat sind für die im Abstimmungsgesetz eingeführte Zulässigkeitsprüfung keine Fristen gesetzt.

Erstmalig mit dem Mietenvolksentscheid 2015 praktizierte der Senat eine überlange Prüfung (6 Monate), die den Zeitplan der Initiative, den Volksentscheid am Tag der Abgeordnetenhauswahl abzuhalten, aushebelte.

Auch das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung des Fahrradvolksbegehrens, das im Juni 2016 eingeleitet wurde, steht noch aus.