Direkte Demokratie in Berlin: 40 mal begehrte das Volk auf

Tagesspiegel 11.05.2016, von Thomas Loy

„Inzwischen ist der „40. Volksbegehrensantrag“ unterwegs, nach Zählung des Vereins Mehr Demokratie, und gleichzeitig die erste Initiative mit verfassungsänderndem Impetus.“

(..) Inzwischen ist der „40. Volksbegehrensantrag“ unterwegs, nach Zählung des Vereins Mehr Demokratie, und gleichzeitig die erste Initiative mit verfassungsänderndem Impetus. „Volksentscheid retten“ will die Artikel 62 und 63 der Landesverfassung, die das Verfahren für Volksbegehren regeln, ändern. Es geht darum, erfolgreiche Volksentscheide gegen Eingriffe der Politik abzusichern. Konkret soll verhindert werden, dass das Abgeordnetenhaus ein durch Volksentscheid beschlossenes Gesetz kurz danach ändert oder abschafft, wie beim Gesetz zum Tempelhofer Feld geschehen. Die Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren sind hoch: 50000 statt 20000 Unterschriften müssen in der ersten Phase gesammelt werden, danach sind 500.000 statt rund 174.000 Unterschriften nötig. Die Initiative „Volksentscheid retten“ hat sich trotzdem vorgenommen, schon nach einem Monat, bis Ende Mai, die nötigen Unterschriften für Phase eins zusammenzubekommen. Der Zeitplan ist straff, weil das Abstimmungsdatum September 2017 angepeilt wird, parallel zur Bundestagswahl. Für den Erfolg von Volksentscheiden sei die Zusammenlegung mit einem Wahltermin entscheidend, sagt Wiedmann. Über den Abstimmungstermin befindet der Senat. Auch das will die Initiative Volksentscheid retten ändern.

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