Amtliches Ergebnis: Geschafft! 72.230 Unterschriften eingereicht, davon sind über 58.000 gültig!

Pressemitteilung 18.08.16

Berliner wollen Volksbegehren zur Stärkung der direkten Demokratie – über 58.000 gültige Unterschriften bestätigt

Die Senatsinnenverwaltung hat die Initiative Volksentscheid Retten über das abschließende Auszählungsergebnis informiert: 58.320 gültige von insgesamt 72.230 abgegebenen Unterschriften. Damit ist die erste Hürde klar gemeistert!

Die Initiative beginnt jetzt die Planungen für das Volksbegehren, das im Februar 2017 starten soll. Immerhin müssen die Berliner*innen dafür eine halbe Million gültige Unterschriften sammeln. So viele Unterschriften waren bisher noch nie notwendig, aber hier soll erstmalig ein verfassungsändernder Volksentscheid in Berlin herbeigeführt werden. Angestrebter Termin für den Volksentscheid ist die Bundestagswahl im September 2017.

Hintergrundinformationen:

  1. Laut Senatsinnenverwaltung wurden 72.230 Unterstützungserklärungen abgegeben, davon gültig: 58.320 Unterstützungserklärungen, ungültig: 13.910 Unterstützungserklärungen. Die Ungültigkeitsquote beträgt damit 19,3 %.
  2. Gründe für die Ungültigkeit: etwas mehr als 4.100 Ungültigkeitsfälle aufgrund fehlender deutscher Staatsangehörigkeit, rund 3.200 Ungültigkeitsfälle aufgrund falscher, fehlender oder unleserlicher Angaben, rund 2.200 Ungültigkeitsfälle aufgrund fehlenden Hauptwohnsitzes oder Wohndauer/Wegzug und  rund 1.850 Ungültigkeitsfälle aufgrund Mehrfachunterschriften.
  3. Schreiben der Senatisinnenverwaltung vom 17.8. an die Vertrauensleute (siehe unten).
  4. Angestrebter Zeitplan:
    • Das Abgeordnetenhaus kann sich verfassungsgemäß innerhalb von 4 Monaten mit dem begehrten Gesetz befassen.
    • Das Volksbegehren startet im Februar 2017 (Dauer: 4 Monate)
    • Der Volksentscheid findet gleichzeitig mit der Bundestagswahl in der zweiten Septemberhälfte 2017 statt.

Schreiben der Senatsverwaltung

17. August 2016 um 09 Uhr 39

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unterschriftenprüfung für den Antrag auf Einleitung des o. g.  Volksbegehrens ist zu folgendem abschließenden Ergebnis gekommen:

eingereichte Unterschriften: 72.230 Unterstützungserklärungen
davon gültig: 58.320 Unterstützungserklärungen
davon ungültig: 13.910 Unterstützungserklärungen

Die (vergleichsweise hohe) Ungültigkeitsquote beträgt damit 19,3 %.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Maike Petersen

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
I A 14 – Frau Petersen
Klosterstr. 47, 10179 Berlin