Volksentscheide unerwünscht?

Pressemitteilung 16.09.16

Noch keine Stellungnahme des Senats zu „Volksentscheid Retten“

Am 7.Juli 2016 hat die Initiative „Volksentscheid Retten“ bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über 70.000 Unterschriften eingereicht, um ein Volksbegehren für verbindlichere und fairere Volksentscheide auf den Weg zu bringen.
Laut Verfassung muss der Senat den Gesetzesentwurf mit einer Stellungnahme an das Abgeordnetenhaus weiterleiten, „sobald der Nachweis der Unterstützung des Volksbegehrens erbracht ist“ (Artikel 62, VvB). Aber der Senat lässt sich Zeit.Warum? Die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens haben deswegen nun eine schriftliche Erklärung verlangt, ebenfalls läuft eine parlamentarische Anfrage zum Stand des Verfahrens.
Die Initiative hat den Zeitplan so gewählt, dass der Volksentscheid auf die Bundestagswahl 2017 fällt.

Kerstin Meyer von „Volksentscheid Retten“: „Wir sind überrascht, dass der Gesetzesentwurf überhaupt so lang geprüft werden muss – es ist ein überschaubarer Entwurf, und die Regelungen, die wir vorschlagen, sind in anderen Bundesländern bereits in Kraft.“
Oliver Wiedmann von „Mehr Demokratie e.V.“: „Das in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagene Einspruchsreferendum ist in Bremen und Hamburg seit mehreren Jahren geltendes Recht. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz konnte dort nicht festgestellt werden.“

 

Hintergrundinformationen:

(1) Am 7.Juli 2016 hatte „Volksentscheid Retten“ bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens gestellt. 72.230 Unterschriften wurden eingereicht, davon wurden 58.320 anerkannt, 50.000 waren nötig. Auslöser für die Initiative waren die Änderung des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes durch SPD und CDU im Januar 2016 sowie die Verschärfung des Abstimmungsgesetzes durch SPD und CDU  im März 2016.

(2) Zum Vergleich: Beim Energievolksentscheid (2013) dauerte die Prüfung durch den Senat einen Monat, bei 100% Tempelhofer Feld (2014) dauerte sie zwei Monate. Beim Mietenvolksentscheid (2015) verzögerte der Senat die Prüfung auf über 6 Monate und machte damit den angestrebten Termin am Tag der Abgeordnetenhauswahl unmöglich.

(3) Angestrebter Zeitplan:
1.    Das Abgeordnetenhaus kann sich verfassungsgemäß innerhalb von 4 Monaten mit dem begehrten Gesetz befassen.
2.    Das Volksbegehren startet im Februar 2017 (Dauer: 4 Monate)
3.    Der Volksentscheid findet gleichzeitig mit der Bundestagswahl in der zweiten Septemberhälfte 2017 statt.

(4) Die Initiative „Volksentscheid Retten“ will die Art. 62 und 63 der Verfassung von Berlin ändern. Volksentscheide sollen verbindlicher, machbarer und fairer werden. Insbesondere soll das Einspruchsreferendum eingeführt werden: Wenn das Parlament ein per Volksentscheid verabschiedetes Gesetz ändert, können Bürger innerhalb von 4 Monaten mit 50.000 Unterschriften einfordern, dass über diese Änderung per Volksentscheid entschieden wird.